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Auflagen

Liebe PSSV'ler,

die ab 02.11. geltende Niedersächsische Corona-Verordnung ist heute veröffentlich worden.https://www.niedersachsen.de/download/160245

A. Schießbetrieb

§ 10 Abs. 1 Nr. 7 erlaubt uns, das Schießen von bis zu zwei Personen gleichzeitig zu ermöglichen. Es ist daher auch möglich, daß Schützen mit Standaufsichtsberechtigung alleine schießen.

Dafür gelten folgende Regeln, um deren strikte Einhaltung wir Euch dringend bitten:

1. Schießen nur mit Online-Buchung. Ohne Online-Buchung erscheint bitte gar nicht erst am Vereinshaus. Pro halbe Stunde immer nur zwei Buchungen. Das Feld "Aufsicht" kann freibleiben.

2. Die 2er-Gruppen begegnen sich nicht im Vereinshaus. Erst wenn eine Gruppe das Vereinshaus wieder verlassen hat, betritt die andere Gruppe das Vereinshaus; achtet hierbei auf Mindestabstand und ggf. Maskentragen.

3. Eine Person der 2er-Gruppe muß auf der Liste der Standaufsichtsberechtigten stehen. Von dieser waffenrechtlichen Vorgabe kann nicht abgewichen werden. Findet Euch bei Bedarf bitte zusammen.

Die beiden Personen, die in einem Zeit-Slot schießen, müssen sich wechselseitig beaufsichtigen: Wenn der eine schießt, dann schießt der andere NICHT.

Hat nur einer der beiden Schützen eine Standaufsichtsberechtigung, dann wird zunächst der Schütze ohne Aufsichtsberechtigung beaufsichtigt; danach verläßt der Schütze ohne
Aufsichtsberechtigung den Schützenstand und der Schütze mit Aufsichtsberechtigung beaufsichtigt sich selbst und schießt im Schützenstand alleine.

Allerdings werden die Zeiten nicht als Trainingszeiten für Regelüberprüfungen bestätigt.

Denkt immer an Abstände und ggf. das Tragen eines MNS, auch wenn während sportlicher Betätigung gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 7 keine Maskenpflicht besteht.

4. Denkt an das Eintragen der Anwesenheitszeiten im Schießbuch!!! Endzeit nicht vergessen!

5. Es wird nicht eigens aufgeschlossen. Ihr könnt das Angebot daher nur wahrnehmen, wenn Auf- und Abschließen durch die Schützen gewährleistet ist.

6. Gäste sind bis auf weiteres nicht zugelassen.

7. Der LuPi-Stand bleibt geschlossen.

8. Ein unnötiger Aufenthalt im Vereinshaus (z.B. zum Quatschen, Rauchen etc.) ist nicht gestattet.

9. Vereinswaffen sind aufgrund dieser Regeln derzeit naturgemäß nur soweit zugänglich, wie der Schiesswart Zeit und Lust hat, Euch in einem Slot zu begleiten. Sprecht Ihn bitte direkt an.

B. Außerordentliche Mitgliederversammlung

§ 9 Abs. 2 erlaubt Vereinssitzungen neuerdings nur noch für "die durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen und Zusammenkünfte".

Wir fragen direkt im Ministerium nach, ob eine dringliche außerordentliche Mitgliederversammlung auch darunter fällt.

Der angemietete Raum ist übrigens groß genug, die Versammung mit genügend Abstand für jeden durchzuführen.

 

Sportliche Grüße!

Der Vorstand